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Allgemeine Geschäftsbedingungen LeBump B.V.

Version: 20. Februar 2022

Artikel 1 – Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verstanden unter:

  1. „Das Kunstwerk“: die Arbeit, die im Vertrag zwischen le Bump und dem Kunden weiter spezifiziert wird.
  2. „le Bump“: der Auftragnehmer und Verkäufer des Kunstwerks; mit Sitz in Amsterdam und mit Bürositz an der Van Woustraat 66, 1073 LN Amsterdam, eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer unter Nummer: 85048623 und mit Niederlassungsnummer: 000051119137, Telefonnummer: +31(0)641153879, E-Mail: love@lebumpstudio.com.
  3. ‘Der Kunde’: die den Auftrag erteilende natürliche Person oder Rechtsperson, die mit le Bump einen Auftrags- und Kaufvertrag abschließt.

Artikel 2 – Gültigkeit Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, mit Ausschluss einiger Bedingungen des Kunden – welche hiermit, insofern notwendig, explizit abgelehnt werden – exklusiv auf alle Verträge, Aufträge, Angebote und Offerten, die mit le Bump geschlossen werden oder von le Bump erteilt werden.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website von le Bump zu lesen und herunterzuladen: https://lebumpstudio.com/de/legal/tos.

Artikel 3 – Zustandekommen des Vertrags

  1. Alle schriftlichen Preisangaben und Angebote von le Bump sind freibleibend und unter unveränderten Umständen 7 Kalendertage nach der Ausstellung gültig, es sei denn, im Angebot wird schriftlich ausdrücklich etwas anderes angegeben. Wenn der Kunde das Angebot nicht innerhalb der vorbezeichneten Frist angenommen hat, verfällt das Angebot. Nach Verfall des Angebots ist le Bump berechtigt, das Angebot zu ändern.
  2. Die Verpflichtungen von le Bump gehen nie weiter als es von ihm schriftlich an den Kunden bestätigt.
  3. Die Gültigkeit der Artikel 7:404 und 7:407 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs („BW”) wird so weit wie möglich ausgeschlossen, wobei berücksichtigt wird, dass das Kunstwerk durch einen kreativen Prozess zustande kommt und es le Bump diesbezüglich freisteht, Entscheidungen zu treffen.

Artikel 4 – Preise

  1. Alle Preise sind in Euro und inklusive Mehrwertsteuer.
  2. Der Kunde muss den Kaufpreis an dem Datum der Übergabe bezahlen oder wenn anders vereinbart; bereits gezahlt haben.
  3. Preisänderungen, die sich aus dem Gesetz ergeben, können dem Kunden weiterberechnet werden.
  4. Wenn während der Laufzeit des Vertrags und/oder der Anfertigung des Kunstwerks am Kunstwerk beteiligte Materialpreise und/oder Löhne von Dritten unvorhergesehen steigen, ist le Bump berechtigt, diese Steigerungen dem Kunden weiter zu berechnen.
  5. In dem Preis sind der Lieferkosten nicht inbegriffen, es sei denn, es wird anders angegeben.

Artikel 5 – Kauf eines Kunstwerks

  1. Wenn der Vertrag den Kauf eines Kunstwerks betrifft, werden in dem zu erstellenden Vertrag die Daten des Kunstwerks, die Daten des Kunden, die Zahlungsart, die Art der Lieferung und sonstige Besonderheiten festgelegt.
  2. Eine genannte Frist für die Lieferung ist immer indikativ, insofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  3. Die verspätete Lieferung des Kunstwerks an den Kunden führt auf keinen Fall zur Preisminderung.
  4. Der Kunde wird le Bump immer alle zu einer ordnungsgemäßen Ausführung des Vertrags nützlichen und notwendigen Daten verschaffen und seine Mitwirkung gewähren.
  5. Die Lieferung des Kunstwerks geschieht auf die Weise, die im Vertrag vereinbart wurde.
  6. Wenn der Kunde das Kunstwerk nicht zum vereinbarten Datum in Empfang nehmen kann, ist le Bump zur Inrechnungstellung der Lagerkosten berechtigt.
  7. Beschwerden über Mängel am gekauften Kunstwerk müssen direkt nach der Feststellung schriftlich an le Bump gemeldet werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde das Kunstwerk und die verrichteten Arbeiten akzeptiert hat, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung des Kunstwerks Mängel am Kunstwerk oder an den verrichteten Arbeiten gemeldet hat. Insofern nicht anders vereinbart, verfallen alle Ansprüche und Einsprüche gegenüber le Bump nach Ablauf von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt der Übertragung an den Kunden.
  8. Das Äußern einer Beschwerde entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
  9. Wenn le Bump redlicher Weise an der Zahlungskapazität des Kunden zweifelt, ist le Bump befugt, seine Arbeiten auszusetzen und die Lieferung des Kunstwerks auszustellen, bis der Kunde auf eigene Kosten Sicherheiten für die Zahlung bereitgestellt hat. Der Kunde ist haftbar für den von le Bump durch die verzögerte Lieferung erlittenen Schaden.

Artikel 6 – Reparaturen und sonstige Arbeiten

  1. Reparaturen und sonstige Arbeiten durch le Bump an einem Kunstwerk, das Eigentum des Kunden ist, werden immer auf Basis einer Bemühungsverpflichtung verrichtet.
  2. Bei Lieferung des Kunstwerks ist der Kunde verpflichtet, die verrichteten Arbeiten zu prüfen. Wenn der Kunde die verrichteten Arbeiten nicht als ordnungsgemäß betrachtet, wird er dies le Bump direkt schriftlich mitteilen.
  3. Änderungen am Kunstwerk nach Lieferung an den Kunden und sonstige Arbeiten gelten als Mehrarbeit und werden separat in Rechnung gestellt.

Artikel 7 – Bezahlung

  1. Die Bezahlung durch den Kunden geschieht bar, darunter auch Bankkartenzahlungen verstanden.
  2. Gutscheine sind maximal 12 Monate nach dem Datum der Ausstellung gültig und für Konsumenten, wenn die gesetzliche Verlängerung der Mindestgültigkeitsdauer für Gutscheine in Kraft ist, die Mindestfrist, die in diesem Gesetz genannt wird. Für Unternehmen und Rechtspersonen bleibt die Frist 12 Monate. Ein Gutschein kann nicht gegen Geld eingelöst werden.
  3. Für das Exklusivsortiment von le Bump ist auf Anfrage und nach schriftlicher Bestätigung durch le Bump eine Zahlungsregelung möglich, wobei maximal in 3 gleichen Fristen bezahlt werden kann.
  4. Wenn eine Zahlungsregelung durch den Kunden nicht eingehalten wird, ist der gesamte Betrag ohne weitere Ankündigung direkt und als Gesamtsumme fällig. Eventuelle Retentionsrechte, das Reklamationsrecht, Eigentumsvorbehalt und Aussetzung können (dann) auch unvermindert von le Bump einberufen werden, ohne dass le Bump zur Vergütung eines sich daraus ergebenden Schadens für den Kunden verpflichtet ist.
  5. Bei Nicht-Erfüllung einer Zahlungsregelung durch den Kunden können erteilte Ermäßigungen von le Bump mit rückwirkender Kraft verfallen und/oder ist le Bump berechtigt, alle Arbeiten, die verrichtet wurden und noch nicht in Rechnung gestellt wurden, direkt zu fakturieren, eine Zahlungspflicht von 14 Tagen zu handhaben und Sicherheiten oder einen Vorschuss für eventuelle weitere Arbeiten zu ersuchen, die verrichtet werden (sollen oder müssen).
  6. Die vom Kunden geleisteten Zahlungen dienen jeweils immer zuerst zum Ausgleich geschuldeter Bußgelder, Zinsen und Kosten und erst danach zum Ausgleich der fälligen Rechnungen, wobei die am längsten offen stehenden Rechnungen zuerst beglichen werden, selbst wenn der Kunde angegeben hat, dass die Zahlung zur Begleichung einer anderen Rechnung gilt.
  7. Für Unternehmen und Rechtspersonen: Wenn der Kunde Unternehmer oder eine Rechtsperson ist und der von le Bump fakturierte Betrag nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist von le Bump empfangen wurde, ist der Kunde automatisch außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15 % des offen stehenden Gesamtbetrags schuldig, mit einem Mindestbetrag von € 150. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Kunde ebenfalls ohne Mahnung ein Bußgeld in Höhe von 10 % der anfänglichen Gesamtsumme schuldig, mit einem Mindestbetrag von € 50. Der unbezahlte Betrag wird an dem Tag, an dem die Zahlungsfrist verstrichen ist, um einen Zinssatz von 1 % pro Monat auf den Rechnungsbetrag erhöht, bis zu dem Tag, an dem der vollständige Rechnungsbetrag empfangen wurde, mit einem Höchstbetrag von € 500. Zinsen für einen Teil eines Monats werden als ganzer Monat gerechnet.
  8. Für Konsumenten: Wenn der Kunde eine natürliche Person ist, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt, wird die unbezahlte Vergütung von le Bump um die außergerichtlichen Inkassokosten erhöht, mit einem Mindestbetrag von € 40, in Übereinstimmung mit dem Beschluss zur Vergütung außergerichtlicher Inkassokosten. Dieser Betrag wird automatisch geschuldet, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag, an dem eine Zahlungserinnerung empfangen wurde, vollständig an le Bump bezahlt hat. Für die Höhe dieser Kosten wird auf die gesetzliche Staffel außergerichtlicher Inkassokosten verwiesen: https://www.rechtspraak.nl/voor-advocaten-en-juristen/reglementen-procedures-en-formulieren/civiel/paginas/staffel-buitengerechtelijke-incassokosten.aspx.
  9. Der unbezahlte Betrag wird an dem Tag, an dem die Zahlungsfrist verstrichen ist, in Übereinstimmung mit Artikel 6:119 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) um einen gesetzlichen Zinssatz von 1 % pro Monat auf den Rechnungsbetrag erhöht, bis zu dem Tag, an dem der vollständige Rechnungsbetrag empfangen wurde, mit einem Höchstbetrag von € 250. Zinsen für einen Teil eines Monats werden als ganzer Monat gerechnet.

Artikel 8 – Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

  1. Solange der Kunde nicht den vollständigen Betrag der Kaufsumme und eventuell zusätzliche Kosten beglichen hat, behält le Bump sich das das Eigentum am Kunstwerk vor. In diesem Fall geht das Eigentum auf den Kunden über, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen gegenüber le Bump nachgekommen ist.

Artikel 9 – Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten

  1. le Bump wird die personenbezogenen Daten des Kunden in einer Datei verarbeiten und speichern. Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist es, die mit dem Kunden getroffene Vereinbarung erfüllen zu können sowie den Kunden über le Bump und die von ihm ausgeführten Tätigkeiten auf dem Laufenden zu halten.
  2. Der Kunde kann sich jederzeit mit dem Gesuch an le Bump wenden, ihm mitzuteilen, ob und wenn ja, welche seiner personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Wenn der Kunde der Meinung ist, dass die personenbezogenen Daten verbessert, ergänzt, gelöscht oder geschützt werden müssen, muss der Kunde dies le Bump schriftlich per E-Mail oder per Brief melden.
  3. Die Datenschutzpolitik von le Bump ist einsehbar auf: https://lebumpstudio.com/de/legal/privacy.

Artikel 10 – Geistiges Eigentum

  1. Das geistige Eigentum an dem Kunstwerk ruht weiterhin auf le Bump. Digitale Dateien sind in diesem Angebot enthalten und werden nicht verkauft.
  2. le Bump ist und bleibt befugt, ohne Zustimmung oder Mitteilung an den Kunden, Abbildungen des Kunstwerks auf seiner/seinen Website(s), (sozialen) Medien und anderen Kanälen zu zeigen bzw. zeigen zu lassen.
  3. Kunstwerke dürfen nicht ohne vorangehende schriftliche Zustimmung von le Bump für kommerzielle Zwecke fotografiert, gefilmt oder auf andere Weise gezeigt werden. Der Kunde dafür haftbar, unabhängig davon, ob der Kunde das Kunstwerk selbst fotografiert, gefilmt oder auf andere Weise gezeigt hat.
  4. Die Veröffentlichung, beispielsweise von Fotos, auf denen das Kunstwerk zu sehen ist, darf nicht ohne Namensangabe und Taggen des Kontos von le Bump auf dem betreffenden sozialen Medium erfolgen.
  5. le Bump darf das Kunstwerk mit seinem Namen versehen.
  6. Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Artikel schuldet der Kunde unverzüglich eine Geldbuße in Höhe von € 2.500 pro Verstoß und € 250 pro Tag oder Teil des Tages, an dem diese Zuwiderhandlung fortbesteht, mit einem Höchstbetrag von € 50.000 pro Kunstwerk, unbeschadet des Anspruchs von le Bump auf Ersatz seiner sonstigen Schäden und Kosten.

Artikel 11 – Höhere Gewalt

  1. Zusätzlich zu Art. 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) kann ein Versäumnis von le Bump, eine Verpflichtung gegenüber dem Kunden zu erfüllen, le Bump nicht zugerechnet werden, wenn ein vom Willen von le Bump unabhängiger Umstand die Erfüllung seiner Verpflichtung gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise behindert oder wenn für den Umstand von le Bump die Erfüllung der Verpflichtungen vernünftigerweise nicht verlangt werden kann. Zu diesen Umständen gehören die Nichterfüllung von Lieferanten oder anderen Dritten, Arbeitsunfähigkeit oder verspätete Lieferung des von Dritten gelieferten Materials, Stromausfälle, Feuer, Computerviren und Hacks, Streiks, Transportbarrieren, Krankheiten, Arbeitsunterbrechungen, staatliche Maßnahmen, Terroranschläge, Krankheit des mit le Bump verbundenen Künstlers, der das Kunstwerk herstellt, Krieg, Naturkatastrophen sowie Pan- und Epidemien.
  2. Wenn sich eine solche Situation ergibt, werden die Verpflichtungen von le Bump ausgesetzt, bis er seinen Verpflichtungen nachkommen kann oder darf. Wenn die vorbezeichnete Situation 30 Tage oder länger gedauert hat, werden die Parteien miteinander eine gemeinsame Lösung verhandeln. Wenn die Lösung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablauf der vorbezeichneten Frist erreicht wurde, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder anteilig, schriftlich zu kündigen. Le Bump ist in diesem Fall nicht zur Vergütung irgendeines Schadens oder von Kosten verpflichtet, auch nicht, wenn le Bump Vorteile aus der Situation der Höheren Gewalt hatte.

Artikel 12 – Sonstige Bestimmungen

  1. Le Bump wird jede Dienstleistung nach bestem Können ausführen. Der Vertrag zwischen den Parteien umfasst jedoch eine Bemühungsverpflichtung und keine Ergebnisverpflichtung.
  2. Der Kunde ist nicht befugt, auf den Kaufpreis irgendeinen Betrag wegen einer vom Kunden gestellten Gegenforderung in Abzug zu bringen oder auf andere Weise zu verrechnen.
  3. Le Bump ist berechtigt, bei und vor der Ausführung einer Dienstleistung, Dritte einzuschalten.
  4. Le Bump ist nicht für Schaden haftbar, der durch den Gebrauch des Kunstwerks durch den Kunden entsteht, beispielsweise durch falsches oder unvorsichtiges Platzieren.
  5. Dritte können von der Dienstleistung durch le Bump an den Kunden keine Rechte ableiten.
  6. Der Vertrag zwischen den Parteien wird sofort und ohne gerichtliches Eingreifen aufgelöst, wenn der Kunde insolvent erklärt wird, einen (vorläufige) Zahlungsvergleich beantragt, vom Gericht ein Antrag auf Schuldensanierung, bewilligt wird, dem Kunden eine Pfändung auferlegt wird, ein Vermögensverwalter beauftragt wird oder wenn der Kunde auf eine andere Weise die Verfügungsgewalt über sein Vermögen ganz oder anteilig verliert, es sei denn, der Liquidator oder Verwalter erkennt die sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Verpflichtungen als Nachlassschuld an.
  7. Wird nach dem Fotoshooting keine Druckvorlage erstellt, ist le Bump berechtigt, 250 € in Rechnung zu stellen.

Artikel 13 – Geltendes Recht und Streitigkeiten

  1. Auf den Vertrag und eventuelle andere Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und le Bump gilt ausschließlich die niederländische Gesetzgebung.
  2. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag/den Verträgen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, werden dem Gericht in Amsterdam vorgelegt, es sei denn, eine zwingende Bestimmung schreibt etwas anderes vor.